Glossar

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  • Rechnungseinheit

    Währung, in welcher der Anlagefonds die Buchhaltung führt und den Inventarwert berechnet und publiziert (nicht zu verwechseln mit Anlage- oder Referenzwährung). Der für die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen massgebliche Inventarwert kann in andere Währungen (Pricing Currency) umgerechnet werden.

  • Rechtsform

    Rechtsform unter der der Anlagefonds in seinem Domizilland genehmigt wurde.

  • Referenzwährung

    Währung, in der der Anlagefonds das Resultat ausweist und in der der Anlageerfolg gemessen und beurteilt wird; ist auch die Währung, in welcher der Anleger "denkt" und seine Ausgaben bestreitet.

  • Registerführer (Transfer Agent)

    Führt im Auftrag der Fondsgesellschaft das Anteilregister und wickelt die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen ab (in der Schweiz werden diese Aufgaben durch die Depotbank wahrgenommen).

  • Relative Value

    Anlagestrategie von Hedge Funds: Gezieltes Ausnützen von Preis- und Bewertungsunterschieden zwischen verbundenen Wertpapieren, wobei das generelle Marktrisiko weitgehend eliminiert ist.

  • Revisionsstelle

    Unabhängige Gesellschaft, die die Rechnungslegung der Fondsgesellschaft und der Anlagefonds sowie die Einhaltung der gesetzlichen und reglementarischen bzw. statuarischen Bestimmungen überprüft; muss in der Regel von einer Aufsichtsbehörde anerkannt und im Domizilland des Fonds niedergelassen sein.

  • Risiko

    Mit einer Vermögensanlage verbundene Risiken, insbesondere Wertschwankungsrisiken, Verlustrisiken (z.B. infolge Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners) sowie Liquiditätsrisiken (Anlagen können nicht jeder Zeit zu einem angemessenen Preis verkauft werden). Mit einer breiten Verteilung des Vermögens reduzieren Anlagefonds die sonst bei Anlagen bei einzelnen Schuldnern bzw. in einzelnen Obligationen oder Aktien bestehenden Risiken weitgehend.

  • Rücknahmebedingungen

    Allfällige Kommission und andere Abzüge, die bei der Rücknahme von Anlagefonds erhoben werden (gibt nur an ob vorhanden, jedoch nicht deren Höhe).

  • Rücknahmeperiodizität

    Zeitliche Periodizität, zu der der Anlagefonds Anteile zurücknimmt (z.B. täglich, wöchentlich etc.).

  • Rücknahmepreis (nur bei Anlagefonds mit 'Dual Pricing')

    Preis, zu dem der Anlagefonds Anteile zurücknimmt.

  • Rücknahmewährung

    Währung, in der der Anlagefonds den Gegenwert der zurückgenommenen Anteile ausbezahlt.

  • Rücknahmewährung bei Lancierung

    Währung, zu der die Anteile der betreffenden Klasse erstmals zurückgenommen wurden.