Fonds, die unabhängig von der allgemeinen Markttendenz eine absolute, positive Rendite anstreben (dies im Gegensatz zu "klassischen" Anlagefonds, die das Übertreffen eines bestimmten Index anstreben).
Unternehmen, das im Auftrag der Fondsgesellschaft die gesamte Administration der Anlagefonds durchführt. Dazu zählen insbesondere folgende Tätigkeiten:
Bestätigung einer Bank, dass sich die betreffenden Anteile bei ihr im Depot eines im Ausland ansässigen Anlegers befinden und dass die Erträge auf dessen Konto gutgeschrieben werden. Bei Vorliegen eines Affidavits können schweizerische Anlagefonds, deren Erträge zu mehr als 80% aus ausländischen Quellen stammen, Erträge an Anleger mit Wohnsitz im Ausland ohne Abzug der schweizerischen Verrechnungssteuer ausschütten.
Investieren ihr Vermögen hauptsächlich in Aktien und andere Beteiligungspapiere.
Nur für Anlagefonds mit Vertrieb in Deutschland relevant. Im Inventarwert eines Anteils enthaltener Ertrag der Anlagefonds, die auf Dividenden sowie realisierte und nicht realisierte Wertsteigerung auf Aktienanlagen entfallen und noch nicht ausgeschüttet bzw. thesauriert wurden. Für den betrieblichen Anleger in Deutschland ist der Aktiengewinn bei einer Veräusserung von Anteilen teilweise steuerpflichtig, für den privaten Anleger hingegen steuerfrei.
Auf Renditeprognosen und markttechnischen Analysen basierende Auswahl der Anlagen mit dem Ziel, eine über der Entwicklung des Benchmark liegende Performance zu erreichen.
Von Anlegern zum Zweck der gemeinschaftlichen Kapitalanlage aufgebrachte Vermögen, die von einer Fondsgesellschaft gemäss gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen verwaltet und von einer Depotbank gesondert aufbewahrt werden. Anlagefonds unterstehen in ihren Domizilländern in der Regel einer besonderen Gesetzgebung und Aufsicht. Sie können:
Anlagefonds, die in der Schweiz ausschliesslich qualifizierten Anlegern (i.S.Art. 10 Abs. 3 KAG) angeboten werden dürfen.
Natürliche oder juristische Person, die im Auftrag der Fondsgesellschaft das Anlagevermögen innerhalb der Fondsreglemente nach eigenem Ermessen anlegt und verwaltet.
Gesamtheit aller zum Anlagefonds gehörenden, zu Marktkursen bzw. -preisen bewerteten Vermögenswerte (Bankguthaben, Obligationen, Aktien, Immobilien) abzüglich Verbindlichkeiten des Anlagefonds.
Instrumente für eine Vermögensanlage; gliedern sich im Wesentlichen in direkte Anlagen in Geldmarktanalagen, Obligationen, Aktien, Immobilien, Derivative Finanzinstrumente sowie indirekte Anlage wie insbesondere Anlagefonds.
Bestimmtes Segment aus dem gesamten Anlageuniversum (z.B. Geldmarkt, Obligationen, Aktien, etc.); ist Hauptkriterium bei der Klassifizierung von Anlagefonds nach Art der Anlage.
Land bzw. Region, in dem der Anlagefonds das Vermögen hauptsächlich investiert. Dabei kann es sich um:
Gesamtheit der Massnahmen und Dispositionen bei der Vermögensanlage, um ein bestimmtes Anlageziel möglichst optimal zu erreichen. Ist bei einem Anlagefonds im Fondsreglement (Fondsvertrag) bzw. dem Anlagereglement festgelegt.
Umschreibt die vom Anlagefonds befolgte Anlagepolitik; die ursprüngliche Fassung und jede spätere Änderung bedürfen einer Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde im Domizilland des Anlagefonds.
Mit einer Vermögensanlage verbundene Risiken, insbesondere Wertschwankungsrisiken, Verlustrisiken (z.B. infolge Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners) sowie Liquiditätsrisiken (Anlagen können nicht jeder Zeit zu einem angemessenen Preis verkauft werden). Mit einer breiten Verteilung des Vermögens reduzieren Anlagefonds die sonst bei Anlagen bei einzelnen Schuldnern bzw. in einzelnen Obligationen oder Aktien bestehenden Risiken weitgehend.
Unter Aufsicht des Bundesamtes für Sozialversicherung (BSV) stehende Stiftungen mit dem Zweck der kollektiven Anlage und Verwaltung von Vermögen von steuerbefreiten schweizerischen Pensionskassen und anderen Vorsorgeeinrichtungen der 2. und 3. Säule. Die Vermögen werden i.d.R. getrennt nach Art der Anlage in fondsähnlichen Anlagegruppen zusammengefasst, von denen Pensionskassen bzw. Vorsorgeeinrichtungen jederzeit Ansprüche kaufen und verkaufen können. Anlagestiftungen zeichnen sich auch durch Mitwirkungsrechte der Anleger in den Organen aus und geniessen steuerliche Vorteile.
Besondere Verhaltensweise bei der Vermögensanlage (z.B. fokussieren von Aktienanlagen auf bestimmte Unternehmen mit einer bestimmten Börsenbewertung eines Portefeuilles bzw. Indexierung).
Anlagefonds, die ihr Vermögen in Übereinstimmung mit ihrem Anlageziel und der Referenzwährung in traditionellen und nicht traditionellen Anlagen sowie in verschiedenen Währungen anlegen.
Bestimmtes Thema, auf das eine Vermögensanlage ausgerichtet wird, wie. z.B. Beschränkung der Anlagen auf Unternehmen, die eine nachhaltige und umweltbewusste Geschäftspolitik befolgen oder umweltschonende Technologien entwickeln.
Währung(en), in der der Anlagefonds sein Vermögen hauptsächlich investiert. Dabei kann es sich um:
Mit einer Vermögensanlage zu erreichende Ziele wie
Anteilsklassen die ausschliesslich bestimmten Anlegern (z.B. institutionelle Anleger, qualifizierte Anleger) angeboten werden.
Gesamtheit von Bestrebungen und Massnahmen, um die Rechte der Anleger zu schützen. Instrumente des Anlegerschutzes bei Anlagefonds sind insbesondere umfassende Gesetzesregelungen, Bewilligungs- und Genehmigungspflichten für Anbieter und Produkte sowie die Schaffung von Transparenz.
Anlagefonds, die ihr Vermögen in Übereinstimmung mit ihrem Anlageziel und der Referenzwährung in traditionellen und nicht traditionellen Anlagen sowie in verschiedenen Währungen anlegen.
Im Inventarwert eines Anteils enthaltener Nettoertrag des Anlagefonds, der noch nicht ausgeschüttet oder thesauriert wurde. Er umfasst die vom Anlagefonds vereinnahmten und aufgelaufenen Zinsen, Dividenden sowie andere Einkünfte abzüglich aufgelaufener Kommissionen und Kosten, jedoch keine realisierten und nicht realisierten Kursgewinne auf den Anlagen.
Im Inventarwert eines Anteils enthaltener Ertrag der Anlagefonds, der als Zins i.S. der europäischen Richtlinie zur Zinsbesteuerung gilt.
Im Inventarwert eines Anteils enthaltener Ertrag des Anlagefonds, der als Zins i.S. des Abkommens der Schweiz mit der EU über die Teilnahme am System der Zinsbesteuerung gilt.
Behörde im Domizilland eines Anlagefonds, die für Bewilligungen zur Aufnahme von Tätigkeiten für Anlagefonds, für die Genehmigung von einzelnen Anlagefonds sowie für die laufende Überwachung der Bewilligungsträger bzw. Anlagefonds zuständig ist. Zuständige Behörde in der Schweiz ist die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA), Bern.
Konditionen, zu denen die Fondsgesellschaft Anteile von Anlagefonds ausgeben, wie z.B. zum Inventarwert oder unter Hinzurechnung von allfälligen Kommissionen oder anderen Zuschlägen (umschreiben nur die grundsätzlichen Regeln ohne Angabe der effektiven Höhe allfälliger Kommissionen und Zuschläge).
Periodizität zu denen Ausgaben von Anteilen erfolgen und das Fondsvermögen bewertet wird.
Preis, zu dem die Fondsgesellschaft Anteile von Anlagefonds ausgibt.
Währung, in der Ausgabe von Anteilen von Anlagefonds erfolgt.
Währung, zu dem die Anteile der betreffenden Klasse erstmals ausgegeben wurde.
Auszahlung der von Anlagefonds erwirtschafteten Erträge (z.B. aus Zinsen und Dividenden) und Kursgewinne an die Anteilsinhaber.
Für eine Anteilsklasse geltende Regelung bezüglich Ausschüttung oder Thesaurierung von erwirtschafteten Erträgen und Kursgewinnen.
Währung, in der die Erträge und realisierten Kapitalgewinne ausgeschüttet werden.