Glossar

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  • Factsheet

    Vom Fondsanbieter publiziertes und regelmässig aktualisiertes Dokument mit den wichtigsten Informationen zum Anlagefonds (unterliegt keiner gesetzlichen Publikationspflicht).

  • Fixed Income Arbitrage

    Anlagestrategie von Hedge Funds: Ausnützen von Bewertungsungleichgewichten von Geldmarktinstrumenten und/oder Obligationen des gleichen, eines vergleichbaren oder eines anderen Schuldners.

  • Fondsanbieter

    Unternehmen, das den Anlagefonds in erster Linie anbietet; meistens wird darunter die Fondsleitung, der Promotor oder ein Hauptvertriebsträger verstanden.

  • Fonds commun de Placement (FCP)

    Anlagefonds auf Basis eines Kollektivanlagevertrages (Fondsvertrag), in dem sich die Fondsleitung verpflichtet, dem Anleger nach Massgabe der von ihm erworbenen Anteile an Anlagefonds zu beteiligen und diese gemäss Gesetz und Fondsreglement zu verwalten. Die Depotbank nimmt nach Massgabe der ihr durch Gesetz und Fondsreglement übertragenen Aufgaben am Fondsvertrag teil. Die Anlagefonds selber haben keine eigene Rechtspersönlichkeit.
    Die Fondsleitung kann jederzeit neue Anteile zum Inventarwert ausgeben, anderseits ist der Anleger grundsätzlich berechtigt, Anteile jederzeit zum Inventarwert zurück zugeben; mit dem Kauf von Anteilen erwirbt der Anleger eine Forderung gegenüber der Fondsleitung auf Beteiligung am Vermögen und Ertrag der Anlagefonds.

  • Fondsdomizil

    Land, in dem die Fondsgesellschaft und Depotbank der Anlagefonds ansässig und dessen Gesetzgebung unterstellt sind. Dadurch wird auch das Domizilland der Anlagefonds definiert.

  • Fonds für alternative (nicht traditionelle) Anlagen

    Besondere Art von Anlagefonds, die ihr Vermögen in alternative Anlagen investieren und z.T. auch unterschiedliche Strategien verfolgen. Die Wertentwicklung der Anteile hängt in der Regel von anderen Einflussfaktoren als traditionelle Anlagen ab und kann stärkere Schwankungen aufweisen.
    Typische alternative Anlageinstrumente:

    • Rohstoffe
    • Private Equities

  • Fondsgesellschaft

    Unternehmen, welche die Interessen des Anlegers vertreten und dafür die Verantwortung tragen, dies sind namentlich

    • die Fondsleitung der vertraglichen Anlagefonds
    • die SICAV und
    • die "Manager" eines Unit Trust

  • Fondsgesetzgebung

    Regelt im Domizilland des Anlagefonds die Gründung, Verwaltung und den Vertreib von Anlagefonds, die Bewilligungs- und Genehmigungsverfahren für die Aufnahme von Tätigkeiten für Anlagefonds bzw. für die Anlagefonds und deren Überwachung sowie den Vertrieb von ausländischen Anlagefonds; dient in erster Linie dem Schutz der Anleger. Massgebendes Gesetz in der Schweiz ist das Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG) vom 23. Juni 2006, die Verordnung über die kollektiven Kapitalanlagen (KKV) vom 22. November 2006 sowie die Verordnung der FINMA über die kollektiven Kapitalanlagen vom 21. Dezember 2006.

  • Fondsleitung (von Anlagefonds in vertraglicher Form)

    Verwaltet den Anlagefonds gemäss den Bestimmungen des Fondsvertrags für Rechnung der Anleger selbständig und in eigenem Namen. Sie entscheidet über die Anlage des Fondsvermögens, führt die Buchhaltung des Anlagefonds. entscheidet über die Ausgabe von Anteilen und deren Bewertung und macht alle zum Anlagefonds gehörenden Rechte geltend. In der Regel delegiert die Fondsleitung Teile der ihr zukommenden Aufgaben, insbesondere die Anlage des Fondsvermögens oder gewisse administrative Tätigkeiten; sie bleibt aber für eine einwandfreie Ausführung der delegierten Aufgaben verantwortlich.

  • Fondsrating

    Beurteilung des Anlagefonds durch eine unabhängige Agentur. Im Gegensatz zu einem allein auf quantitativen Daten (v.a. Performance und Volatilität) beruhenden Ranking berücksichtigt das Rating auch qualitative Kriterien (Bewertung der Anlagestrategie und der Vermögensver-waltung).

  • Fondsreglement

    Umschreibt unter anderem die Rechte und Pflichten des Anlegers und der am Anlagefonds beteiligten Parteien, die Bedingungen bei der Ausgabe und Rücknahme von Anteilen sowie die Anlagepolitik des Anlagefonds. Es entspricht beim:

    • Vertraglichen Anlagefonds: dem Fondsvertrag
    • SICAV: den Statuten und dem Anlagereglement

  • Fondsvertrag

    Umschreibt unter anderem die Rechte und Pflichten des Anlegers und der am Anlagefonds beteiligten Parteien, die Bedingungen bei der Ausgabe und Rücknahme von Anteilen sowie die Anlagepolitik des Anlagefonds. Es entspricht beim:

    • Vertraglichen Anlagefonds: dem Fondsvertrag
    • SICAV: den Statuten und dem Anlagereglement

  • Forward Pricing

    Übliches Verfahren nach dem die bis zu einem bestimmten Zeitpunkt eingegangenen Aufträge zum Erwerb bzw. zur Rückgabe von Anteilen zu einem Preis abgerechnet werden, der nach dem Zeitpunkt der Auftragserteilung berechnet wird. Damit verhindert die Fondsgesellschaft Transaktionen mit den Anteilen ihrer Anlagefonds, die den Interessen der bereits in Anlagefonds investierten oder in Anlagefonds verbleibenden Anleger schaden könnten.

  • Fund of Funds

    Anlagefonds, die ihr Vermögen in andere Anlagefonds (Zielfonds) investieren.