Risiko, dass eine Gegenpartei in einem Kreditgeschäft oder als Emittentin eines strukturierten Produktes die eingegangenen finanziellen Verpflichtungen nicht erfüllen kann.
Investieren ihr Vermögen hauptsächlich in Festgeldanlagen, Treuhandanlagen, Geldmarktinstrumenten (Bankers Acceptances, Certificates of Deposits, Commercial Papers, Treasury Bills) und Wertpapiere mit einer Fälligkeit von max. 12 Monaten.
Regelt im Domizilland des Anlagefonds die Gründung, Verwaltung und den Vertreib von Anlagefonds, die Bewilligungs- und Genehmigungsverfahren für die Aufnahme von Tätigkeiten für Anlagefonds bzw. für die Anlagefonds und deren Überwachung sowie den Vertrieb von ausländischen Anlagefonds; dient in erster Linie dem Schutz der Anleger. Massgebendes Gesetz in der Schweiz ist das Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG) vom 23. Juni 2006, die Verordnung über die kollektiven Kapitalanlagen (KKV) vom 22. November 2006 sowie die Verordnung der FINMA über die kollektiven Kapitalanlagen vom 21. Dezember 2006.
Verpflichtung der Fondsgesellschaft, die Anleger regelmässig und umfassend über die Entwicklung des Anlagefonds zu informieren. Umfasst u.a. die Pflicht zur
Anlagestrategie von Hedge Fonds: Bestrebung, grundlegende, gesamtwirtschaftliche Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und gewinnbringend auszunutzen (z.B. Spekulationen auf einen steigenden oder fallenden Wechselkurs einer Währung).