Anlagefonds mit Domizil in einem EU-Mitgliedstaat, der den Anforderungen der EU-Richtlinie über gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW-Richtline) entspricht (weitgehend vergleichbar mit einem schweizerischen Effektenfonds).
Übergeordnete Anlagefondstruktur unter der beliebig viele, weitgehend eigenständige Subfonds gebildet werden können. Die Subfonds verfügen über die gleiche Fondsleitungsgesellschaft und Depotbank, können aber ihr Vermögen in unterschiedliche Arten von Anlagen investieren und unterschiedliche Anlagestrategien verfolgen.
In Grossbritannien verbreitete Rechtsform von Anlagefonds (hat weitgehende Ähnlichkeit mit einem vertraglichen Anlagefonds). Die Verwaltung erfolgt durch dessen Manager; ein Trustee (in der Regel eine Bank) bewahrt das Fondsvermögen auf und überwacht die Einhaltung von gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen durch den Manager.