Glossar

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  • Valorennummer

    Schweizerische Ordnungsnummer der einzelnen Anlagefonds zur Erleichterung der Identifizierung und Verbuchung im Bankenverkehr.

  • Vermögensverwalter (Fondsmanager)

    Natürliche oder juristische Person, die im Auftrag der Fondsgesellschaft das Anlagevermögen innerhalb der Fondsreglemente nach eigenem Ermessen anlegt und verwaltet.

  • Vertragliche Anlagefonds

    Anlagefonds auf Basis eines Kollektivanlagevertrages (Fondsvertrag), in dem sich die Fondsleitung verpflichtet, dem Anleger nach Massgabe der von ihm erworbenen Anteile an Anlagefonds zu beteiligen und diese gemäss Gesetz und Fondsreglement zu verwalten. Die Depotbank nimmt nach Massgabe der ihr durch Gesetz und Fondsreglement übertragenen Aufgaben am Fondsvertrag teil. Die Anlagefonds selber haben keine eigene Rechtspersönlichkeit.
    Die Fondsleitung kann jederzeit neue Anteile zum Inventarwert ausgeben, anderseits ist der Anleger grundsätzlich berechtigt, Anteile jederzeit zum Inventarwert zurück zugeben; mit dem Kauf von Anteilen erwirbt der Anleger eine Forderung gegenüber der Fondsleitung auf Beteiligung am Vermögen und Ertrag der Anlagefonds.

  • Vertreter in der Schweiz

    Vertritt den in der Schweiz zum Vertrieb genehmigten Anlagefonds gegenüber Anlegern und Behörden.

  • Vertriebsträger

    Juristische oder natürliche Personen, die gewerbsmässig Anlagefonds anbieten oder vertreiben.

  • Verwaltungshandlung

    Sammelbegriff für alle Verwaltungshandlungen, die sich auf den Inventarwert der Anteile auswirken (z.B. Ausschüttungen, Splits, etc.)

  • Volatilität

    Risikomass für die Schwankungsbreite eines Wertes (z.B. Kurs oder Rendite eines Wertpapiers oder Fondsanteils) innerhalb eines bestimmten Zeitraums; wird meistens als annualisierte Standardabweichung angegeben. Je höher die Volatilität, desto höher ist auch die Schwankungsbreite.