Als kollektive Kapitalanlagen sind Anlagefonds wesentlich mehr als nur eine lose Ansammlung von Einzeltiteln und eine Art von Verpackung von Anlagen. Ihnen allen ist das Prinzip der laufenden Verwaltung des Fondsvermögens durch einen Fondsmanager gemeinsam. Fondsmanager und Fondsanbieter handeln im ausschliesslichen Interesse der Anleger. Den massgeblichen rechtlichen Rahmen bildet das Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen. Die staatliche Aufsicht FINMA wacht darüber, dass der im Gesetz verankerte Anlegerschutz auch greift.
Das Zusammenführen von Anlagegeldern vieler Einzelanleger zum einen und das Verteilen der Mittel im Fonds u.a. auf eine Vielzahl von Aktien und/oder Obligationen zum andern stellt nur zwei Facetten eines Fonds dar. Darüber hinaus werden die Vermögen von Fondsmanagern fachmännisch verwaltet und wenn nötig umgeschichtet. Fonds sind damit wesentlich mehr als eine «Verpackung mit einer losen Ansammlung von Einzeltiteln». Ihnen allen ist das Prinzip der laufenden Überwachung und Verwaltung des Fondsvermögens im ausschliesslichen Interesse der Anleger gemeinsam.
Jeder Fonds verfolgt seiner Zwecksetzung entsprechend eine eigene Anlagepolitik. Diese umschreibt im Sinne von Rahmenbedingungen die generelle Anlageausrichtung und das Anlageziel und setzt damit fest, in welche Anlageinstrumente, Regionen und Länder sowie in welche Branchen und Währungen das Fondsvermögen investiert werden darf. Innerhalb dieses Anlagerahmens treffen die jeweiligen Fondsmanager ihre Entscheide. Dabei gilt es, die gesetzlichen Bestimmungen und hausinternen Weisungen einzuhalten. Die Tätigkeit eines Fondsmanagers umfasst im Wesentlichen, die Anlagemittel im Fonds gemäss der vorgegebenen Anlagepolitik angemessen zu investieren, geeignete Anlagemöglichkeiten für Neugeld ausfindig zu machen, diese Anlagen ständig zu überwachen und laufend an die veränderte Börsensituation anzupassen. Dabei ist zentral, dass Anleger bei den klassischen, heute am meisten verbreiteten Fonds, keine Möglichkeiten haben, Einfluss auf den Anlageprozess auszuüben. Dies betrifft auch die Grossanleger innerhalb eines Fonds: Selbst wenn diese unter Umständen eine Mehrheit der Anteile des Fondsvermögens besitzen, bleibt ihnen jede Art von Mitsprache verwehrt.
Das Prinzip «Wer zahlt, befiehlt!» gilt bei Fonds so also nicht: Dafür sorgt das Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG) mit dem Grundprinzip der Gleichbehandlung aller Anteilsinhaber. Fondsanleger haben daher auch nicht zu befürchten, dass einzelne Anleger durch grössere Einlagen jemals in die Lage kommen könnten, auf den Anlageprozess Einfluss zu nehmen und diesen zu ihren Gunsten zu beeinflussen.