Weitestgehende Nachbildung eines Benchmarks bei der Auswahl und Gewichtung der Anlagen (Index-Fonds).
Kennziffer für den auf einem Anteil innerhalb einer bestimmten Periode erzielten Gesamterfolg (total return). Wird in Prozenten des Inventarwertes je Anteil zu Beginn des Betrachtungszeitraums ausgedrückt und berechnet sich wie folgt:
Anlagefonds ohne Ausschüttung im Betrachtungszeitraum:
Erfolgsabhängige, von der Fondsgesellschaft zusätzlich zur herkömmlichen Verwaltungskommission erhobene Kommission. Wird auf der Differenz zwischen der erzielten Performance und der Entwicklung eines Vergleichsindex oder einer Minimalrendite berechnet und nur erhoben, wenn diese Differenz zugunsten der Anleger ausfällt.
Gesamtheit oder Teil (insbesondere der Wertschriftenbestand) der Anlagen von Personen oder Organisationen (Unternehmen, Anlagefonds).
Instrumente zum gezielten Aufbau eines auf die individuellen Bedürfnisse des Anlegers abgestimmten Portefeuilles. Besonders geeignet sind Anlagefonds mit einer klaren Ausrichtung auf eine bestimmte Anlageklasse und Währung bzw. Land oder Branche.
Durchschnittliche Zeitdauer der Kapitalbindung der in Anlagefondsportfolio gehaltenen Gelmarktanlagen, Obligationen und anderen Forderungsrechten; bestimmt weitgehend die Volatilität des Inventarwertes bei Zinsschwankungen (Im Gegensatz zu Restlaufzeit berücksichtigt die Duration auch Kapitalrückflüsse aus Zinszahlungen)
Anlagefonds, die ihr Vermögen in Übereinstimmung mit ihrem Anlageziel und der Referenzwährung in traditionellen und nicht traditionellen Anlagen sowie in verschiedenen Währungen anlegen.
Ausgabe bzw. Rücknahme von Anteilen durch die Fondsgesellschaft auf der Basis des Inventarwertes.
Risikokapitalfinanzierung für Unternehmen, die grundsätzlich nicht an einer Börse kotiert sind oder sich von Börsen zurückziehen wollen. Meist erfolgen die Investitionen in einer früheren Entwicklungsphase des Unternehmens, wenn die Erfolgschancen noch ungewiss und die Risiken entsprechend hoch sind.
Unternehmen, das Anlagefonds konzipiert und in der Regel auch vertreibt, die Errichtung und Verwaltung des Anlagefonds jedoch an einen Dritten delegiert. Die Funktion als Promotor ist gesetzlich nicht geregelt und kann auch unterschiedlich definiert werden.
Der Prospekt enthält in der Regel das Fondsreglement sowie weitere für den Anleger nützliche Informationen.
Unabhängige Gesellschaft, die die Rechnungslegung der Fondsgesellschaft und der Anlagefonds sowie die Einhaltung der gesetzlichen und reglementarischen bzw. statuarischen Bestimmungen überprüft; muss in der Regel von einer Aufsichtsbehörde anerkannt und im Domizilland des Fonds niedergelassen sein.