Anlagefonds, die ihr Vermögen in andere Anlagefonds (Zielfonds) investieren.
Datum, zu dem die Anteile der betreffenden Anteilsklasse zum ersten Mal ausgegeben wurden.
Datum der Genehmigung des Anlagefonds durch die zuständige Aufsichtsbehörde im Domizilland. Ab diesem Datum ist ein Vertrieb der betreffenden Anlagefonds zulässig.
Schweizerische Anlagefonds: Datum der Genehmigung des Fondsregelementes von Anlagefonds durch die FINMA. Ab diesem Datum ist ein Vertrieb der betreffenden Anlagefonds zulässig.
Ausländische Anlagefonds: Datum der Genehmigung des Fondsreglementes oder eines entsprechenden Dokumentes der Anlagefonds durch die FINMA. Ab diesem Datum ist ein Vertrieb der betreffenden Anlagefonds in der Schweiz zulässig.
Bewahrt das Vermögen von Anlagefonds auf, wickelt die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen ab und besorgt den Zahlungsverkehr von Anlagefonds; zudem wacht sie über die Einhaltung von Gesetzen und Reglementarien durch die Fondsgesellschaft.
Finanzinstrumente, deren Preis von Vermögenswerten (Basiswerte) wie Obligationen, Aktien, Edelmetalle, von Referenzsätzen wie Währungen, Zinsen, Indizes oder von Kreditereignissen abgeleitet wird. Eine Preisveränderung beim Basiswert kann beim Derivat eine stärkere Veränderung in gleicher oder entgegengesetzter Richtung auslösen.
Anlagestrategie von Hedge Funds: Ausnützen von generellen Markttrends; meist gestützt auf fundamentale Marktanalysen.
Anlage des Vermögens direkt in Geldmarkinstrumenten, Obligationen, Aktien usw.
Anlagestrategie von Hedge Funds: Anlagen in kursmässig stark gedrückten Wertpapieren von Gesellschaften in finanziellen Schwierigkeiten im Hinblick auf Korrektur einer Unterbewertung.
Aufteilung eines Vermögens auf verschiedene Anlageinstrumente oder innerhalb eines bestimmten Segmentes auf verschiedene Schuldner oder Gesellschaften; Ziel der Diversifikation ist es, Anlagerisiken zu minimieren.
Land, in dem die Fondsgesellschaft und Depotbank der Anlagefonds ansässig und dessen Gesetzgebung unterstellt sind. Dadurch wird auch das Domizilland der Anlagefonds definiert.
Gesellschaft, die ihren Sitz als Domizil für Anlagefonds zur Verfügung stellt. Ist in der Regel auch für die Administration und Buchführung zuständig.
System, bei dem die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen auf der Grundlage von unterschiedlichen Inventarwerten erfolgen. Diese werden anhand der Geld- bzw. Briefkurse von Anlagefonds berechnet.
Bezeichnet die Zeitdauer der Kapitalbindung in einer Geldmarktanlage, Obligation oder anderen Forderungsrechten und bestimmt deren Preissensibilität gegenüber Zinsänderungen. Im Gegensatz zur Restlaufzeit berücksichtigt die Duration auch Zinszahlungen und andere Kapitalrückflüsse.