Glossar

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  • Kapitalgewinne - mit separatem Coupon an schweizerische Anteilsinhaber ausgeschüttet (gilt nur für schweizerische Anlagefonds)

    Vom Anlagefonds realisierte und mit separatem Coupon ausgeschüttete Kapitalgewinne. Die Ausschüttung erfolgt ohne Abzug der Verrechnungssteuer und ist für Anteilsinhaber mit Wohnsitz in der Schweiz steuerfrei.

  • Kollektive Kapitalanlage

    Oberbegriff für Vermögen, die von Anlegern zum Zweck der gemeinschaftlichen Kapitalanlage aufgebracht werden. Die weitaus wichtigste und am weitesten verbreitete Form sind Anlagefonds.

  • Konsolidierungswährung

    Vom Umbrellafonds benutzte Währung zur Konsolidierung der Rechnungen aller Subfonds.

  • Kosten

    Kommissionen und Kosten, die dem Anlagefonds belastet werden. Darunter fallen insbesondere

    • Kommission der Fondsleitung und Depotbank,
    • Weitere Aufwendungen sofern nicht in obigen Positionen enthalten (wie Kommissionen/Kosten für die Administration, Vermögensverwaltung und den Vertrieb; Kosten für die Publikationen, Berechnung des Nettoinventarwertes, die Revision; sonstige Aufwendungen).