Massenweise ausgegebene Wertpapiere und nicht verurkundete Rechte mit gleicher Funktion (Wertrechte), die an einer Börse oder an einem anderen geregelten, dem Publikum offenstehenden Markt gehandelt werden, sowie andere liquide Finanzanlagen.
Unter die entsprechenden Bestimmungen des schweizerischen Kollektivanlagegesetzes fallende Anlagefonds; legen das Vermögen in Effekten an, unterliegen besonderen Diversifikationsvorschriften (z.B. max. 10% des Vermögen beim gleichen Schuldner bzw. bei gleicher Gesellschaft) und können nur sehr begrenzt Kredite aufnehmen (entsprechen in allen wesentlichen Belangen der EU-Richtlinie über gemeinsame Anlagen in Wertpapieren). Vergl. Auch Übrige Anlagefonds für traditionelle bzw. alternative Anlagen
Datum der Marktpreise (Börsenkurse), zu denen das Vermögen des Anlagefonds bewertet wurde (in der Regel Vortag der Bewertung und Publikation des Inventarwertes).
Ist für die Bewilligung und Genehmigung sowie die Aufsicht über die dem Kollektivanlagegesetz unterstellten Personen und kollektiven Kapitalanlagen zuständig.
Aufstrebende Volkswirtschaften in einer frühen Phase der Industrialisierung und einem sich entwickelnden Finanzmarkt.
Privates Unternehmen oder öffentlich-rechtliche Körperschaft, die zur Geldbeschaffung Wertpapiere (Aktien, Obligationen) oder nicht verurkundete Wertrechte ausgibt und für die Erfüllung der damit eingegangenen Verpflichtungen haftet.
Risiko, dass der Emittent die eingegangen finanziellen Verpflichtungen nicht erfüllen kann. Das Emittentenrisiko entfällt bei Anlagefonds; das von den Anlegern eingebrachte Vermögen ist als Sondervermögen im Falle einer Insolvenz der Fondsleitung vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt.
Anlagestrategie von Hede Funds: Ausnützung von Bewertungsunterschieden von verschiedenen Aktien (z.B. Leerverkauf einer vermeintlich überbewerteten Aktie und gleichzeitiger Kauf einer vermeintlich unterbewerteten Aktie des gleichen Industriezweigs).
Inventarwert auf dessen Basis die Anteile der betreffenden Anteilsklasse erstmals ausgegeben wurden. Ist Basis für die Berechnung der Performance seit der Gründung des Anlagefonds.
Erstmalige Ausgabe von Anteilen eines Anlagefonds; bei bestehenden Anlagefonds können jederzeit weitere Anteilsklassen lanciert werden.
Ist seit dem 1. Juli 2005 in Kraft und sieht vor, dass grenzüberschreitende Zinszahlungen an Privatpersonen mit Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat einem automatischen Informationsaustausch oder einem Steuerrückbehalt unterliegen. Davon betroffen sind auch Zinsausschüttungen sowie bei der Veräusserung von Anteilen realisierte Zinsen bestimmter Anlagefonds. Über bilaterale Verträge ist auch die Schweiz in das System der europäischen Zinsbesteuerung eingebunden und wendet eine Zahlstellensteuer (Steuerrückbehalt) an. Sie beträgt zurzeit 20% und ab 1. Juli 2011 35% (als Alternative zum Steuerrückbehalt können Anleger eine Offenlegung von Informationen gegenüber den Steuerbehörden verlangen). Sämtliche Angaben auf den Internet-Seiten von Swiss Fund Data gelten ausschliesslich für die Schweiz. Im Ausland geltende Bestimmungen können zu abweichenden Regelungen für Anlagefonds führen.
Initiative des europäischen Fondsverbandes hinsichtlich einer einheitlichen Klassifizierung von grenzüberschreitend vertriebenen Anlagefonds nach Art der Anlage.
Oberbegriff für das zwischen der Schweiz und der EU vereinbarte System der Besteuerung von Zinszahlungen an natürliche Personen mit Ansässigkeit in einem EU-Mitgliedstaat. Der Begriff umfasst sowohl den EU-Steuerrückbehalt ("Rückbehalt"), als auch die freiwillige Offenlegung ("Meldung").
Ist seit dem 1. Juli 2005 in Kraft und sieht vor, dass grenzüberschreitende Zinszahlungen an Privatpersonen mit Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat einem automatischen Informationsaustausch oder einem Steuerrückbehalt unterliegen. Davon betroffen sind auch Zinsausschüttungen sowie bei der Veräusserung von Anteilen realisierte Zinsen bestimmter Anlagefonds. Über bilaterale Verträge ist auch die Schweiz in das System der europäischen Zinsbesteuerung eingebunden und wendet eine Zahlstellensteuer (Steuerrückbehalt) an. Sie beträgt zurzeit 20% und ab 1. Juli 2011 35% (als Alternative zum Steuerrückbehalt können Anleger eine Offenlegung von Informationen gegenüber den Steuerbehörden verlangen). Sämtliche Angaben auf den Internet-Seiten von Swiss Fund Data gelten ausschliesslich für die Schweiz. Im Ausland geltende Bestimmungen können zu abweichenden Regelungen für Anlagefonds führen.
Anlagestrategie von Hedge Funds: Ereignisorientierte Strategie; Ausnützen von Über- oder Unterbewertungen von Wertpapieren im Vorfeld von besonderen Ereignissen wie z.B. Unternehmensumstrukturierungen.
Anlagefonds, deren Anteile an einer Börse gehandelt werden, wobei sich deren Kurs in einer sehr engen Bandbreite zum fortlaufend berechneten Inventarwert entwickelt. In der Anlage des Vermögens bilden ETFs in der Regel einen Index nach.
Anlagefonds, deren Anteile an einer Börse gehandelt werden und die in der Regel eine begrenzte Laufzeit haben. Kombinieren bei der Anlage ihres Vermögens traditionelle Instrumente wie Obligationen oder Aktien mit derivativen Anlageinstrumenten und streben damit bis zum Ende der Laufzeit ein bestimmte Rendite-/Risikostruktur an.
Erster Tag an dem der Inventarwert von Anteilen ohne die vorausgegangene Ausschüttung ausgewiesen wird. Beim Kauf des entsprechenden Anteils besteht kein Anrecht mehr auf die letzte Ausschüttung. Gilt im gleichen Sinn für andere Verwaltungsaufgaben die einen Einfluss auf den Inventarwert haben (Bsp. Split).