Anlegerschutz

Anlagefonds bieten wirksamen Anlegerschutz. Das Geld der Anleger ist sicher, denn Anlagefonds sind Sondervermögen und von einem Konkurs der Fondsleitung in der Regel nicht betroffen.

KAG und FINMA - Ausdruck des Anlegerschutzes

Verlässliche Garantien bei Finanzanlagen gibt es keine. Aber das Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG) und die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) sorgen dafür, dass Fondsanleger vor Missbräuchen und unsorgfältigem Geschäftsgebaren seitens der Fondsgesellschaften und Fondsanbieter wirksam geschützt sind.

Unter allen heute verfügbaren Anlageprodukten haben Fonds insgesamt betrachtet in den bisherigen Krisen stets am besten abgeschnitten. Börsenbaissen schlagen zwar jeweils auch auf Fonds durch und führen vorübergehend zu Vermögenseinbussen. Gegenüber vielen anderen, insbesondere auch derivaten Anlageinstrumenten, erlitten sie dank der Risikoverteilung und ihrer rechtlichen Sonderstellung unter den Anlagen aber wesentlich geringere Verluste und insbesondere keinen Totalausfall.

Ein sogenanntes Emittentenrisiko wie bei anderen Anlageformen (z.B. bei Obligationen und strukturierten Produkten) besteht bei Anlagefonds in der Regel nicht.

Anlagefonds - konkursfestes Sondervermögen

Fonds sind ähnlich wie Aktien und Obligationen - abhängig von ihrer Anlageausrichtung - kleineren oder grösseren Kursschwankungen ausgesetzt. Hingegen befindet sich das Fondsvermögen nicht in der Bilanz der Fondsleitung: Im Falle eines Konkurses werden die Fondsvermögen zugunsten der Anleger rechtlich abgesondert. Ein sogenanntes Emittentenrisiko wie bei anderen Anlageformen (z.B. bei Obligationen oder strukturierten Produkten) besteht bei klassischen Anlagefonds in der Regel nicht.