Liquidität

Beim Anlegen mit Anlagefonds gibt es keine Wartezeiten. Nicht nur der Einstieg, auch der Ausstieg ist leicht möglich. Fondsemittenten sind gesetzlich dazu verpflichtet, Anteile zurückzunehmen.

Rückgabemöglichkeit für Anleger

Wenn Fondsmanager ihre Anlageentscheide treffen, können Anleger grundsätzlich nicht mitreden. Das Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG) gewährt ihnen aber eine Ausstiegsmöglichkeit. Im Fachjargon wird in diesem Fall von Liquidität respektive von liquiden Anlagen gesprochen. Anleger haben nach KAG einen Rechtsanspruch auf Rückgabe ihrer Anteile zum Nettoinventarwert. Die Art und Weise der Rückgabe ist überdies in den Fondsdokumenten festgehalten.

Die Bestimmung des Rücknahmewertes ist grundsätzlich einfach und transparent. Sie erfolgt zum jeweiligen inneren Wert - dem oben erwähnten Nettoinventarwert. Die bei der Preisbildung von Finanzanlagen sonst üblichen Faktoren wie Angebot und Nachfrage haben bei der Bewertung von Fondsanteilen keinen Einfluss. Der Wert eines Fondsanteils orientiert sich einzig an der Wertentwicklung der Anlagen, in die der Fonds investiert ist.

Der Wert eines Fondsanteils orientiert sich einzig an der Wertentwicklung der Anlagen, in die der Fonds investiert ist.