Glossar

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  • Zahlstelle der Anlagefonds (nur bei ausländischen Anlagefonds) (Paying Agent in Switzerland )

    Zahlstelle für ausländische Anlagefonds in der Schweiz, bei denen der Anleger die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen in physischer Form verlangen kann (nicht zu verwechseln mit dem Begriff "Zahlstelle" im Zusammenhang mit der EU-Zinsbesteuerung).

  • Zusammenlegung

    Zusammenlegung von zwei oder mehreren Anteilen in einen neuen Anteil derselben Klasse (Gegenteil von "Split").

  • Zwischengewinn

    Nur für Anlagefonds mit Vertrieb in Deutschland relevant. Im Inventarwert eines Anteils enthaltener Ertrag der Anlagefonds, der auf vereinnahmte und aufgelaufene Zinsen entfällt, aber noch nicht ausgeschüttet oder thesauriert und somit beim Anleger noch nicht steuerpflichtig wurde. Bei einem Kauf von Anteilen kann der Zwischengewinn in das Privatvermögen in Deutschland als negative Einnahme steuermindernd verrechnet werden; bei einer Veräusserung der Anteile aus dem Privatvermögen in Deutschland eines Anlegers muss er als Kapitalertrag versteuert werden.