Beschreibt die Art der Schuldner von Gelmarktinstrumenten, Obligationen und anderen Forderungsrechten, in welche die Anlagefonds das Vermögen hauptsächliche investieren.
Fähigkeit eines Schuldners, die finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen; wird in der Regel in einem bestimmten, von spezialisierten Agenturen erteilten Ratings (AAA, AA, etc.) ausgedrückt.
Investment Grade (als Anlage geeignet):
Handel mit Anteilen zwischen einzelnen Marktteilnehmern an einer Börse bzw. einem freien Markt (Gegenteil: Primärmarkt).
Durchschnittliche Zeitdauer der Kapitalbindung der in Anlagefondsportfolio gehaltenen Gelmarktanlagen, Obligationen und anderen Forderungsrechten; bestimmt weitgehend die Volatilität des Inventarwertes bei Zinsschwankungen (Im Gegensatz zu Restlaufzeit berücksichtigt die Duration auch Kapitalrückflüsse aus Zinszahlungen)
Anlagefonds in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft, deren ausschliesslicher Zweck die kollektive Kapitalanlage ist und deren Kapital und Anzahl ausstehender Aktien nicht im Voraus bestimmt, sondern variabel ist. Sie beteiligt die Aktionäre nach Massgabe der erworbenen Aktien am Gesellschaftsvermögen und verwaltet dieses gemäss Gesetz und Anlagereglement. Die Depotbank steht in einem vertraglichen Verhältnis zur SICAV. Die SICAV kann jederzeit neue Aktien zum Inventarwert ausgeben, anderseits ist ein Anleger grundsätzlich berechtigt, Aktien jederzeit zum Inventarwert zurückzugeben. Der Anleger ist Aktionär und hat Mitgliedschafts- und Vermögensrechte.
Ausgaben und Rücknahmen von Anteilen erfolgen auf der Grundlage eines einheitlichen Inventarwertes (Gegenteil: Dual pricing).
Anlagefonds, welche ihr Vermögen in Aktien von kleineren Unternehmen mit einer relativ niedrigen Börsenkapitalisierung und mit eher geringen Handelsumsätzen investieren.
Vom Vermögen der Fondsgesellschaft ausgeschiedenes Sondervermögen. Dabei handelt sich in der Regel um das von den Anlegern zur gemeinschaftlichen Anlage aufgebrachte Vermögen.
Aufteilung eines Anteils in zwei oder mehrere neue Anteile derselben Klasse.
Grundsätzlich richten sich die beim Anlagefonds anfallenden Steuern nach den steuerlichen Bestimmungen des Domizillandes; für den Anleger gelten die Steuervorschriften seines Steuerdomizils.
Fonds schweizerischen Rechts: Ausgabe von Anteilen erfolgt ohne Belastung der eidgenössischen Stempelabgabe. Die Ausschüttung von Erträgen erfolgt unter Abzug einer rückforderbaren Verrechnungssteuer von 35% (ausgenommen sind bestimmte Fonds bei Vorliegen eines Affidavits). Ausschüttungen von Kursgewinnen erfolgen ohne Steuerabzug.
Ausländische Fonds: Die Ausgabe von Fondsanteilen wird in der Schweiz mit einem Umsatzstempel von 0.15% belastet. Die Ausschüttungen von luxemburgischen Fonds erfolgt ohne Abzug von Quellensteuern, bei anderen ausländischen Fonds richtet sie sich nach den entsprechenden Bestimmungen des Domizillandes des Anlagefonds. Siehe auch Affidavit, EU Zinsbesteuerung, EU Steuerrückbehalt.
Situative Korrektur des für die Berechnung des Ausgabe- und Rücknahmepreises massgebenden Inventarwertes nach oben oder unten je nach überwiegenden Anteilausgaben oder Rücknahmen, wobei sich der Korrektur (Swing)-Faktor nach der Höhe der Kosten richtet, die dem Anlagefonds bei der Anpassung des Portefeuilles an die zu- bzw. abgeflossenen Mittel entstehen (neutralisiert die den Anlagefonds bei der Anpassung des Vermögens an Mittelzu- und -abflüsse entstehenden Kosten).