Bank J. Safra Sarasin muss Busse von 3,5 Mio. Franken zahlen

22.08.2025 16:12

Die Bank J. Safra Sarasin wird von der Schweizer Bundesanwaltschaft mit einer Busse von 3,5 Mio. Franken sanktioniert. Zwischen 2011 und 2014 seien ungenügende Schritte ergriffen worden, um Geldwäscherei in der Höhe von rund 71 Mio. Dollar zu verhindern.

Die Verurteilung steht im Zusammenhang mit der Korruptionsaffäre Lava Jato rund um den Erdölkonzern Petrobras. (Bild: Shutterstock.com/HJBC)
Die Verurteilung steht im Zusammenhang mit der Korruptionsaffäre Lava Jato rund um den Erdölkonzern Petrobras. (Bild: Shutterstock.com/HJBC)

Die Verurteilung steht im Zusammenhang mit der brasilianischen Korruptionsaffäre Lava Jato rund um den Erdölkonzern Petrobras, wie die Bundesanwaltschaft mitteilt. Da die Bank im Rahmen eines Vergleichs bereits 16 Mio. Franken an Petrobras gezahlt hatte, verzichteten die Behörden auf eine zusätzliche Ersatzforderung.

Auch eine frühere Vermögensverwalterin der Bank wurde verurteilt. Ihr wird wegen qualifizierter Geldwäscherei eine bedingte Freiheitsstrafe von sechs Monaten auferlegt.

Auch eine Ex-Mitarbeiterin verurteilt

Ihre Taten betrafen laut der Bundesanwaltschaft Transaktionen von 29,2 Mio. Dollar und erstreckten sich über mehr als drei Jahre, teils auch nach ihrem Wechsel zu einem anderen Schweizer Institut.

Die Ermittlungen zeigten laut Bundesanwaltschaft, dass die ehemalige Mitarbeiterin Kunden betreute, die in korrupte Zahlungen an Petrobras-Führungskräfte verwickelt waren. Über die Bank wurden dabei Gelder von Baufirmen und Ölfirmen transferiert, um Vorteile bei Vertragsvergaben zu erlangen.

Insgesamt habe die mangelhafte Organisation der Bank Geldtransfers von 42,5 Mio. Dollar ermöglicht. Hinzu kamen kamen weitere 28,5 Mio. Dollar an Zahlungen, die von Empfängerbanken zurückgewiesen wurden. Diese Versäumnisse, hätten die Integrität des Schweizer Finanzplatzes beeinträchtigt, hielt die Bundesanwaltschaft fest.

«Erheblich erschwerte» Ermittlungen

Ein parallel geführtes Verfahren wegen Bestechung ausländischer Amtsträger stellte die Behörde, so SRF News, hingegen ein. Weder der Bank noch der Ex-Mitarbeiterin konnte nachgewiesen werden, dass sie vorsätzlich in die Ausführung der Korruptionszahlungen eingebunden waren. Auch ein dritter Beschuldigter, ein Mitarbeiter der Bank, wurde entlastet.

Die Bundesanwaltschaft erklärte, die Untersuchung sei durch langwierige Entsiegelungsverfahren vor dem zuständigen Zwangsmassnahmengericht «erheblich erschwert» worden. Erst Ende 2024, mehr als fünf Jahre nach einer Hausdurchsuchung, erhielten die Ermittler demnach Zugang zu wichtigen E-Mail-Postfächern.

J. Safra Sarasin: Kein Schuldeingeständnis

Mit den nun ergangenen Strafbefehlen und Einstellungsverfügungen ist das Verfahren abgeschlossen. Alle Parteien haben auf Einsprache verzichtet.

Die Bank J. Safra Sarasin erklärte in einer Stellungnahme, der Strafbefehl stelle kein Schuldeingeständnis dar. Weder die Bank noch ihre Vertreter akzeptierten damit eine zivil- oder strafrechtliche Verantwortung. Zugleich verwies das Institut auf bereits umgesetzte Korrekturmassnahmen, auch auf organisatorischer Ebene.

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