US-Gericht weist Klage gegen die Schweiz wegen CS-Übernahme ab

01.10.2025 18:07

Anleihengläubiger der Credit Suisse sind in den USA mit einer Zivilklage gegen die Schweiz gescheitert. Das zuständige US-Bezirksgericht in New York hat ihre Forderung im Umfang von 370 Millionen US-Dollar abgewiesen. In dem Fall ging es um die Abschreibung von sogenannten AT1-Anleihen bei der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS.

US-Gericht weist Klage gegen die Schweiz im Fall der AT1-Anleihen der CS ab (Foto Shutterstock/Potashev Aleksandr)
US-Gericht weist Klage gegen die Schweiz im Fall der AT1-Anleihen der CS ab (Foto Shutterstock/Potashev Aleksandr)

Das Gericht in New York habe am Dienstag entschieden, dass die Eidgenossenschaft aufgrund der Staatenimmunität in dieser Angelegenheit nicht seiner Gerichtsbarkeit unterliege. Damit sei es der Argumentation des Bundes gefolgt, wie das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) informierte.

Eine Gruppe internationaler Investorinnen und Investoren hatte die Klage im Juni 2024 eingereicht. Die Kläger wehrten sich gegen eine Anordnung der Finanzmarktaufsicht Finma bei der Notrettung der Credit Suisse durch die UBS vom 19. März 2023. Darin hatte die Finma angeordnet, die AT1-Anleihen der Credit Suisse auf Null abzuschreiben.

"Durch diese Anordnung griff die Schweiz unrechtmässig in die Eigentumsrechte der Kläger ein", monierte die Gruppierung bei Einreichung der Klage. Sie kritisierte namentlich, die Schweiz habe weitere potenzielle Käufer unberücksichtigt gelassen. Darüber hinaus, und um die Übernahme für die UBS so attraktiv wie möglich zu machen, habe die Schweiz die ausstehenden AT1-Anleihen der Credit Suisse in Höhe von rund 17,3 Milliarden Dollar ausgelöscht.

Das Urteil können die Investoren laut Communiqué des EFD innert 30 Tagen beim zuständigen Berufungsgericht anfechten.

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